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Altstadt 3-21, 2-14; Klosterstraße 21-23, 32, 34; Spitalstraße 1-17, 4-30
Es wird angenommen, dass der Straßenname ‚Altstadt‘ sich auf bauliche Reste der alten Römersiedlung bezieht, die östlich der ummauerten mittelalterlichen Kernstadt noch erkennbar waren. Es handelt sich hier um eine der drei Vorstädte, die die Lücke bis zur Wallfahrtskirche schloss. In den Straßenzügen ist eine Reihe überwiegend traufständiger Fachwerkbauten des 17. bis 19. Jhs erhalten, teilweise sind auch die landwirtschaftlichen Nebengebäude vorhanden. Aus siedlungsgeschichtlichen Gründen ist dieser Bereich zu erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |