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Bauzeit und Art der Fachwerkbaukunst dieses Ackerbürgerhauses stimmen mit denen des Nachbarhauses Nr. 7 überein. Der langgezogene Hof mit Nebengebäuden und quergestellter Scheune gehörte von 1801-1918 zur Gastwirtschaft "Petermann''s Garten", die im Hof und im anschließenden Garten den bedeutendsten Gastwirtschaftsbetrieb der Stadt unterhielt. Auch hier sprechen baukünstlerische und sozialgeschichtliche Gründe für die Erhaltung des Anwesens. Die Scheune abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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