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Großer, 2 1/2-geschossiger asymmetrischer Bau mit einem Zwerchhaus über dem Treppenhaus an der Längsseite und einer aufwendig gestalteten Schaufassade zur Straße. Schöner, reich verzierter Erker mit gedrehten Säulen und geschnitzter Ornamentik in den Brüstungsfeldern. Über dem Fenstersturz Inschrift in Jugendstillettern: "Dr. med. Stern erbaute dieses Haus im Jahre 1903. Architekt E. Völker." Das Haus ist Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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