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Ähnlich wie das Nachbarhaus zeigt der 2 1/2-geschossige Bau kunstvolle Baudekoration der Jahrhundertwende (Fachwerkgiebel, schöne Sandsteingewände, kunstvoll gestalteter Dreiseiterker mit Originalverglasung). Unter dem Erker im Fenstersturz Inschrift mit Datierung "Erbaut von Josef Fäth II. im Jahre 1906". Aus baukünstlerischen Gründen ist dieses Haus ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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