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Von der ehemaligen Klosteranlage, die von den Kapuzinerbrüdern zwischen 1692 und 1738 erbaut und ausgestattet wurde, sind im Wesentlichen die Umfassungswände und der Klosterhof noch erhalten. 1822 wurde der Konvent aufgelöst. Das Kloster diente seit 1830/32 als Korrektionsanstalt und als Lager für Strafgefangene und ist heute Justizvollzugsanstalt. An den Grundrissen von Erdgeschoss und Obergeschoss aus der Entstehungszeit kann man die Ausdehnung des nach Kapuzinerbauregeln erbauten Klosters erkennen und die große Übereinstimmung mit dem heutigen Katasterplan feststellen. Wegen seiner Bedeutung für die Geschichte des Klosterbaues und für die Orts- und Kirchengeschichte Dieburgs ist die Anlage ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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