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Das voluminöse Eckgebäude ist herausragender Bestandteil der städtebaulichen Erweiterung an der Aschaffenburger Straße um die Jahrhundertwende. Der stark gegliederte Baukörper mit großem repräsentativem Fachwerkzwerchhaus zeigt qualitätvolle Steinmetzarbeiten an Balkon und Fenstergewänden. Wegen seiner raumprägenden Lage und der baukünstlerischen Qualitäten ist er Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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