Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das große zweigeschossige Eckhaus hat ein massives Erdgeschoss mit Spiegelquadern an den Ecken und Renaissancefenstergewänden, errichtet 1579 (d) bis 1581 (i); es wurde 1594 eingewölbt mit gratigem Kreuzgewölbe, Datierung in einem Scheitelstein. Das Fachwerkobergeschoss stammt aus der Erbauungszeit 1579-81 und zeigt typische Fachwerkfigurationen der Zeit: Wilde Männer und Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern. Wegen seiner Bedeutung für die Baugeschichte und seiner baukünstlerischen Qualität ist das Haus Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |