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Das zweigeschossige, nach Süden offene U-förmige Gebäude bekam 1860 nach Plänen des Kreisbaumeisters Krauß seine klassizistische Form. Dabei wurde der Vorgängerbau, ein eingeschossiges, 1717 von Johann Pleikard von Ullner errichtetes Barockschlösschen mit Mansarddach und zentralem Zwerchhaus über dem Eingang, aufgestockt und die vorderen Hälften der Flügel zu Balkonen umgestaltet. Die geschichtliche Bedeutung des Schlosses besteht darin, dass der Bau Sitz zweier berühmter Adelsgeschlechter gewesen ist, der der Freiherren von Ullner, 1717-1841, und der Freiherren von Fechenbach, 1842-1939, aus deren Familien bedeutende Persönlichkeiten des 17. bis 19. Jhs. hervorgingen. Die baukünstlerische Qualität liegt in der wohlproportionierten klassizistischen Gestaltung; schönes Zahnschnittgesims, geohrte Sandsteinfenstergewände und -pilaster. Das Portal im ehemaligen (heute aufgeschütteten) Ehrenhof durch das Wappen der Ullner im gebrochenen Giebel geschmückt. Das Schloss ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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