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Das kleine zweigeschossige, traufständige Haus hat ein weit vorkragendes Fachwerkobergeschoss des 16. Jhs. Das massive Erdgeschoss hat eine Tordurchfahrt. Unter dem Putz ist ein ungestörter Fachwerkverband zu vermuten. Das Dach ist erneuert, die südliche Giebelwand holzverschindelt. Als Bautypus gehört es zu den wenigen Ackerbürgerhäusern des 16. Jhs. und ist daher Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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