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Die einschiffige Kirche mit kleinem fünfseitigem Chor und spitzem Westturm wurde 1888/89 nach Plänen von Baumeister Klingelhöfer in neugotischen Formen errichtet. Ihre Lage im stumpfen Winkel der Kreuzung Frankfurter Straße/ Aschaffenburger Straße hebt sie aus den Bauten der gründerzeitlichen Stadterweiterung deutlich hervor. Innen ist sie mit einer stichbogigen hölzernen Tonne eingewölbt, die von weit heruntergezogenen Konsolen getragen wird; Kassettenbemalung. Ansonsten schlichte Ausstattung. Die Kirche ist aus geschichtlichen Gründen (erstes evangelisches Gotteshaus in Dieburg), aus baukünstlerischen und aus städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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