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Das direkt neben der Kirche gelegene zweigeschossige massive Gebäude mit stark gegliedertem Baukörper wurde 1898 erbaut. Die Sandsteinfenstergewände mit Halbkreisbogen im Erdgeschoss und im Treppenhaus sowie der original erhaltene Eingang zeigen bescheidene baukünstlerische Qualität. In Verbindung mit der Kirche ist der Bau unverzichtbarer Bestandteil im Straßenraum und daher Kulturdenkmal aus sgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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