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Das voluminöse Doppelhaus riegelt einen kleinen angelegten Platz mit Brunnen südlich ab und bildet den Auftakt der gründerzeitlichen Stadterweiterung an der Frankfurter und Marienstraße. Der Bau der Jahrhundertwende hat eine gut gestaltete Fassade mit Segmentbogenfenstern im Erdgeschoss und paarigen Fenstern im Obergeschoss. Spitzgieblige Zwerchhäuser und hervortretende Eckerker mit geschwungenen Hauben betonen die räumliche Wirkung; deshalb Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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