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Von dem ehemaligen Mühlenhof, der 1787 in die Schlossanlage von Stockau eingegliedert wurde, bestehen noch Reste, deren geschichtliche Bedeutung ihre Erhaltung fordert. Ein dreigeschossiges massives Gebäude der zweiten Hälfte des 19. Jhs. ist heute auf den Grundmauern des alten Mühlengebäudes erhalten. Diese ehemaligen Wehranlagen dienten der Regulierung der Gersprenz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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