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In eine Rundbogennische einer Gartenmauer ist das sog. "Heiligblut-Bild" eingelassen. Es wurde 1758 für die 1960 abgerissene Blutskapelle am Wallfahrtsweg Mainz-Dieburg-Walldürn gestiftet und ist als Denkmal zur religiösen Volkskunde zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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