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Das ehemalige Landhaus der Familie Schwan wurde 1907 von dem Bensheimer Architekten Prof. Heinrich Metzendorf erbaut. Ein Vertreter des Landhausstils mit sehr schönen Hausteinornamenten. An der Giebelseite ein halbrunder Erker mit profilierten Sandsteinsäulen, im Feld zwischen den Giebelfenstern Blumenornamentik. Die Erdgeschossfenster haben Sandsteingewände in Jugendstilformen, neben dem Portal zwei Sandsteinplatten mit Blumendekor auf einem Karnies mit Zahnschnitt. Als bedeutender früher Bau Heinrich Metzendorfs ist diese Villa ein Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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