Konviktsweg 23
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Dieburg
  • Konviktsweg 23
Ehem. Konvikt
Flur: 2
Flurstück: 36/1

Am östlichen Rand des ehemaligen Groschlag‘schen Parks wurde 1868 auf Initiative des Mainzer Bischofs Wilhelm Emanuel von Ketteler das Konviktgebäude in neogotischen Formen durch den Baumeister Wesiken errichtet. Der Hauptbau, ein großvolumiger, gestreckter, dreigeschossiger Bau mit Satteldach und Stufengiebeln, im Sockelgeschoss mit Sandstein- in den beiden Obergeschossen mit Ziegelfassaden. Er erhielt bereits 1872 einen westlichen Flügelanbau. Die Schutzwürdigkeit der Anlage begründet sich zum einen durch seine religionsgeschichtliche Bedeutung: Es gehört zu den Bauten der Zeit des Bischofs von Ketteler (1850-77), der eine überragende Gestalt des Katholizismus des 19. Jahrhunderts war und ist in besonderem Maße mit seinem Wirken verbunden. Zum anderen ist es eines der wenigen Konviktgebäude des 19. Jhs in Hessen. Die baukünstlerischen Qualitäten der dominanten Baukörper mit ihrer klaren, schmucklosen Gestaltung sind noch weitgehend ungestört ablesbar.

Auf dem südlichen Grundstück befindet sich in einem Baumrondell ein Sandsteinobelisk mit Inschrift von 1754. Er war Endpunkt einer doppelreihigen Lindenallee des ehemaligen Groschlag‘schen Parks, einer bedeutenden Gartenanlage des 18. Jahrhunderts.

Das Konviktsgebäude ist einschließlich des westlich befindlichen Nebengebäudes, des Obelisken und der umgebenden Gartenanlage aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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