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Das 1901/02 vom Dieburger Baumeister Völker entworfene ehem. Knabenschulhaus ist ein stark gegliederter Bau mit den historischen Stilmerkmalen dieser Zeit (Sandsteinsockel, Segmentbogenfenster im Erdgeschoss, Giebelfelder und Zwerchhäuser in historisierendem Fachwerk). Wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte und der baukünstlerischen Qualität und der durch die Lage im Straßenraum städtebaulich bedeutenden Funktion ist der Bau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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