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Das nahezu unveränderte Jugendstilhaus wurde 1905 als "Gasthaus zum Reichsadler" errichtet. Es zeigt aufwendige Schmuckformen in Haustein (Erkerkonsole als Reichsadler, Zwerchhauskonsolen als Eulenköpfe), ein hervorkragendes Fachwerkzwerchhaus, einen schön geschnitzten Dreiseiterker. Wegen dieser künstlerischen Qualitäten sowie in seiner städtebaulichen Funktion als abschließender Kopfbau der Marienstraße ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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