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Der winkelförmige stark gegliederte Bau wurde zwischen 1903 und 1905 erbaut. Er setzt sich aus verschiedenen Baukörpern zusammen, deren Funktionen durch ihre äußere Gestaltung ablesbar sind. Der Gerichtsbereich wirkt fast sakral - mit Treppengiebel, Rosetten in den Giebeln und hohen stehenden Fensterformen an der Traufseite gestaltet. Die Verbindung zum Verwaltungstrakt bildet ein Turm mit spitzem Walmdach. Als Kopfbau schließt ein Wohngebäude mit Erkern den Komplex zur Altstadt ab. Neben dem Eingang im hochgezogenen Sockel aus Noppenmauerwerk befindet sich der hessische Löwe und darüber die Datierung. Städtebaulich passt sich die Anlage gut in die Situation mit Kloster und Wallfahrtskirche ein. Ihre Denkmaleigenschaften liegen in ihrer geschichtlichen, baukünstlerischen und städtebaulichen Bedeutung begründet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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