Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das giebelständige Fachwerkhaus mit beidseitigem Krüppelwalm und gebrochenem Dach zeigt in seinen Restbeständen guterhaltenes, spätmittelalterliches Fachwerk mit Vorformen des Wilden Mannes und eingekerbter Schwelle. Am Eckpfosten unter der rechten Knagge eingeschnitztes Wappen des Kurfürsten Uriel von Gemmingen und Datum 1512 (d). Trotz einiger Veränderungen gehört der Bau zu den wenigen gut erhaltenen Fachwerkhäusern des frühen 16. Jhs. in Dieburg. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |