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Der zweigeschossige Bau mit massivem Erdgeschoss, Fachwerkobergeschoss und abgewalmtem Dach gehört zur Baugruppe zweier Häuser, die die südliche Marktplatzwand prägen. Die Eckquaderung und die Gestaltung des Kellereinganges deuten auf das 17. Jh. als Entstehungszeit. Das Obergeschoss wurde im 19. Jh. erneuert. Das Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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