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Der zweigeschossige Eckbau zur Schlossgasse mit stark vorspringendem Obergeschoss, unter dessen Schindeln und Putz sich ein z. T. noch bis ins 15. Jh. zurückgehendes Fachwerk befindet. Das Anwesen wird im Volksmund als Alte Schmiede bezeichnet, wovon die starke Verrußung der Oberflächen im Erdgeschoss zeugt. Das Mansarddach im vorderen Bereich entstand wohl im 18. oder 19. Jh. Als Kopfbau der Häuserzeile am Markt ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie aufgrund seines hohen Alters aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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