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Kleine Einraumkapelle, 1904 gegenüber der Stelle des alten Wendelinushäuschens erbaut und dem hl. Wendelin, dem Patron der Hirten, geweiht. Der Steinbau hat ein etwas vorgezogenes, auf gedrehten Säulen und Ziersprengwerk ruhendes Satteldach mit Krüppelwalm sowie kleinem Dachreiter mit vergoldetem, gewölbtem Helm. Neugotischer Eingang mit profiliertem Sandsteingewände. Die Kapelle ist Kulturdenkmal wegen ihrer Bedeutung für die Religionsgeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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