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Der repräsentative zweigeschossige Steinbau aus behauenem Sandsteinquadermauerwerk ist nach Fertigstellung der Kirche 1892 als Eckgebäude zur Pfarrgasse errichtet worden. Der früher spitzbehelmte rechteckige Erker (historisches Foto v. 1928) unterstreicht die städtebauliche Einordnung. In Proportion und Detail (schön profilierte Sandsteingewände, Portal mit Oberlicht und originaler Tür) stellt sich hier ein qualitätvoller Gründerzeitbau dar, der Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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