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Am Eingang der historischen Altstadt bildet der riegelartig angeordnete zweigeschossige, giebelständige Bau eine Torsituation, die für den historischen Straßenraum von großer Bedeutung ist. Das Haus hat ein massives Erdgeschoss mit Sandsteinfenstergewänden und Eckquaderung. Unter den Holzschindeln des leicht vorkragenden Obergeschosses dürfte sich ein relativ ungestörtes Fachwerk um 1700 verbergen. Wegen seiner städtebaulichen Bedeutung ist das Haus als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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