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Voluminöser freistehender Bau der Jahrhundertwende mit zwei massiven Geschossen, gegliedert durch ein verschindeltes Zwerchhaus, das sich über einem leicht herausgewölbten Sandsteinerker erhebt. Zum Garten ein Fachwerkwintergarten, Stützen mit geschnitzter Blattornamentik versehen. Wegen seinen künstlerischen Details und guten Proportionen hebt sich der Bau von den anderen dieser Zeit in Dieburg ab und ist Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |