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Der einfache klassizistische Bau nach 1816 steht auf den Grundmauern des 1336 gegründeten Hospitals. Dieses wurde bis 1816 genutzt und dann zur Schule umgewandelt. An der Giebelseite befindet sich noch ein rundbogig geschlossener Kellereingang mit der Jahreszahl 1578 im Scheitel. Wegen seiner geschichtlichen Bedeutung für die Stadt ist der Bau als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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