In die Reste der Stadtmauer ist die sog. Wasserpforte eingelassen. Die kleine Pforte führte vom Adelshof der Ulner und Fechenbach zur Gersprenz.
Mühlturm und Stadtbefestigung
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Dieburg
  • Mühlturm
  • Bei der Erlesmühle
  • Eulengasse
  • Markt 17
  • Markt 22
  • Rheingaustraße
  • Rheingaustraße 1
  • Rheingaustraße 17
  • Weißturmstraße 1
  • Jungfernstieg
Mühlturm und Stadtmauer
Flur: 1
Flurstück: 47, 479, 48, 524/1, 698, 706/2, 706/3, 710, 727, 728, 731, 732, 949, 953, 954, 959/2

Von der ehemals geschlossenen Maueranlage der mittelalterlichen Stadt sind nur wenige Restbestände vorhanden. Ein Rundturm in der Nordwestecke, der sog. Mühlturm, in neuerer Zeit (1930er Jahre) um ca. 6 m aufgemauert und mit einem Dach versehen, ist von den vier Ecktürmen übriggeblieben. An ihn schließt sich nach Süden und Osten ein Stück Stadtmauer an. Hier ist die sog. Wasserpforte eingelassen, die vom Adelshof der Ulner und Fechenbach zur Gersprenz führte. Ein Wappenstein mit dem Allianzwappen der Ulner und Kratz von Scharfenstein von 1564 sowie der sog. Meerweibchenstein schmücken das von ionischen Säulen gerahmte Portal. Die Wappensteine waren in Sekundärverwendung angebracht und sind heute Kopien. Die Originale befinden sich im Museum.

Die Reste der Verbindungsmauer zum Schloss, deren nördlicher Teil die Gersprenz überquert, wurden bereits erwähnt.

Mühlturm und Stadtmauerreste sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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