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Der langgestreckte winkelförmige, zweigeschossige Eckbau hat ein massives Erdgeschoss und ein verputztes Obergeschoss mit ungestörtem Fachwerk des 19. Jhs. Besonders auffallend die Gauben mit jeweils drei Fenstern, das mittlere mit einem Rundbogen. Die Eckgaube über der abgefasten Gebäudeecke ist besonders hervorgehoben. Schön gestalteter Ortgang. Der Bau prägt entscheidend den Straßenraum und ist aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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