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Anstelle des Wohnsitzes der Familie von Frankenstein baute Joseph Franz von Fechenbach 1706 (d) den voluminösen zweigeschossigen Fachwerkbau als Hauptbau seines Wirtschaftshofes. Aus der Sanierungszeit 1913 Innentüren, Wandverkleidungen und Glasbild im Flur erhalten. Wegen ihrer Bedeutung für die Stadtgeschichte ist die Anlage Kulturdenkmal aus stadtgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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