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Der stattliche zweigeschossige traufständige Bau des 17. Jhs. mit massivem Erdgeschoss, das ehem. Gasthaus "Zum Hirsch", hat einen schönen Renaissancetorbogen als Hofeinfahrt, im Scheitel Wappenschild mit den Initialen "TC" und die Datierung 1617. In einem Brüstungsfeld des Fachwerkobergeschosses ein Malkreuz, kombiniert mit geschwungener Raute und Mann-Figuren. Der Bau wurde mehrfach verändert; trotzdem ist er Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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