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Bei dem zweigeschossigen giebelständigen Fachwerkhaus handelt es sich um den bislang ältesten bekannten Bau Dieburgs von 1383. Der verblattete Ständerbau hat noch komplett erhaltene Traufseiten und die interessante Kombination von vier nebeneinanderliegenden Kreuzstockfenster im OG. Er ist wegen seiner baugeschichtlichen Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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