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An der Einmündung der Badgasse gelegenes zweigeschossiges giebelständiges Haus mit massivem Erdgeschoss und vorkragenden Fachwerkobergeschoss auf Konsolen mit Renaissanceomamenten. Den Eckpfosten zieren Klötzchenornament und Taustab; am Fuß Inschrift „ANNO DOMINI 1594“. Über dem Eingang quadratische Inschrifttafel „MARTIN SATIC 1592“. Aufwändige Fassadengestaltung mit Mannfiguren und Dekorationselementen in den Brüstungsbereichen (Feuerböcke, Andreaskreuze, genaste Kurzstreben, im Giebel Andreaskreuz mit Kreis) sowie dekorative, ornamentale Oberflächen-Schnitzereien. Kräftig profilierte Schwelle und Rähm. Umfangreiche Befensterung im Stubenbereich, nördliche Zone, 1. OG. Der Bau ist Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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