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Das zweigeschossige Eckgebäude zeigt im Obergeschoss einfaches Fachwerk des 18. Jhs. mit Mann-Figuren und Malkreuzen. In einem Brüstungsfeld eine Nische mit Madonnenfigur, hier auch datiert 1728. Das Haus ist aus städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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