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Der giebelständige, schmale zweigeschossige Bau, wohl noch 16. Jh., hat ein vorkragendes Obergeschoss und eine sehr spitze Dachform. Die straßenseitige Giebelfassade wurde im 19. Jh. massiv vorgesetzt und ein Krüppelwalm angebracht. Unmittelbar an der historischen Stadtmauer gelegen, ragt das Gebäude etwas in den Straßenraum und schafft eine Torsituation. Es ist daher aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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