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Als Denkmal zur religiösen Volkskunde ist die Figur des Hl. Johann von Nepomuk anzusehen, die in einer klassizistischen Nische an der Ostfassade des Hauses im Obergeschoss aufgestellt ist. Der Brückenheilige, als vollplastische Figur in einfachen bäuerlichen Formen gearbeitet, blickt zur Brücke über den Herrngraben, die den Eingang zur ehemals befestigten Stadt von Osten her bildete.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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