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Am Mainzer Berg südlich der Straße von Dieburg nach Darmstadt an der westlichen Gemarkungsgrenze steht unmittelbar an der Einmündung der Hauptschneise ein Sandsteinbildstock von 1794. Das geschlossene Bildhäuschen mit vier flachen Giebeln steht auf einer quadratischen Säule. Der Bildstock ist als Flurdenkmal und Denkmal zur religiösen Volkskunde zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |