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An der Einmündung der Brückenstraße in die Babenhäuser Straße haben sich noch einige historische Hofanlagen des 18. und 19. Jhs. erhalten, die von ihrem geschlossenen Erscheinungsbild her die Grenze des historischen Ortskernes deutlich machen und gute erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen. Zu diesen gehört die ehem. Brauerei, die ein Braurecht seit 1705 vorweisen kann. Charakteristisch für die Anlage sind die langgestreckten, zweigeschossigen Stall- und Nebengebäude mit großer Toreinfahrt, die winkelförmig an das giebelständige Bauernhaus anschließen und dem Straßenverlauf folgen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |