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Das Ensemble setzt sich aus zwei Gebäuden zusammen, einem wohl ehem. Ackerbürgerhaus des 18. Jhs. und einem winkelförmigen Steingebäude von 1901/09. Die beiden aneinandergereihten Gebäude riegeln den zentralen Dorfplatz hinter der Kirche ab. Dem ehemaligen Ackerbürgerhaus mit einseitigem Krüppelwalm kommt hierbei als Kopfbau zur Schulstraße eine besondere straßenräumliche Funktion zu. Das vorkragende Obergeschoss mit Holzschindeln verkleidet, im Erdgeschoss einfaches, aber ungestörtes Fachwerk mit Schmuckformen der Zeit erkennbar. Der Steinbau gehört zu den Dorfschulhaustypen um 1900 mit den großen Segmentbogenfenstern im Erdgeschoss und Sandsteingewänden. In den Fenstern des Eingangsbereichs gibt es noch bemerkenswerte Jugendstilverglasung. Beide Gebäude sind wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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