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Innerhalb der historischen Bebauung kommt dem in einer S-Kurve gelegenen zweigeschossigen Bauernhaus eine besondere straßenräumliche Bedeutung zu. Über dem massiv veränderten Erdgeschoss erhebt sich ein Fachwerkobergeschoss der 1. Hälfte des 18. Jhs. mit steilem Giebel. Wie an der freiliegenden Hofseite ist auch unter dem Putz der übrigen Fassadenseiten einfaches Fachwerk mit Streben und profilierter Balkenzone zu erwarten. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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