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Zweigeschossiges Empfangsgebäude, 1924 nach Entwurfsplänen von 1901 erbaut. In historischen Formen gut durchgestalteter Baukubus, im Süden neben dem Fahrdienstleiterraum halbrunder Treppenturm. Bemerkenswertes Sprengwerk im Wartesaal. Durch sein einmaliges Erscheinungsbild im Bereich der Main-Neckar-Bahn ist der Bau Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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