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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An der Einmündung der Berggasse liegt die geschlossene Hofreite des frühen 19. Jhs., bestehend aus einem eingeschossigen Bauernhaus, das von den Hof- und Scheunengebäuden (Fachwerk auf hohem massiven Sockelgeschoss) eingerahmt wird. Sie grenzt somit den kleinen historischen Dorfkern räumlich ab. Wegen der guterhaltenen Substanz an einfachem konstruktiven Fachwerk ragt die Hofreite aus der übrigen historischen Substanz deutlich hervor und ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |