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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das giebelständige zweigeschossige Fachwerkhaus der geschlossenen Hofreite entstand um 1750. Guterhaltener Verband mit auffallend enger Ständerstellung, Streben und Gegenstreben und gut gestalteter Gebälkzone (Profilierung, Einschieblinge mit abgeblatteten Kanten). Die Fensterteilung des dreizonigen Baus ist original erhalten. Zu der Hofreite gehört eine Fachwerkscheune mit originalem Scheunentor, im Sturz datiert 1802. Fachwerkhaus und Scheune sind aus baukünstlerischen Gründen erhaltenswert, der anschließende Bauerngarten gehört zum Gesamtensemble.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |