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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das an dieser Stelle ehemals vorhandene kleine zweigeschossige, verschindelte Fachwerkhaus stammte aus der Zeit um 1800. Heute noch erhalten hat sich sein massives Kellergeschoss mit markantem rundbogig geschlossenem Kellereingang mit Sandsteineinfassung.
Trotz des Verlustes der aufgehenden Bausubstanz gehört der überkommene Gewölbekeller zu den wenigen Resten der Burgvorstadt und ist deshalb aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |