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Das kleine eingeschossige traufständige Fachwerkbauernhaus auf hohem massiven Bruchsteinsockel stammt aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. Es zeigt ein schönes ungestörtes Fachwerk mit engen Ständern, Streben und Gegenstreben an den Pfosten, profilierter Balkenzone an der Giebelseite und stichbogige Dachluken. Als herausragendes Beispiel guter Zimmermannskunst ist der Bau Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |