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Die flachgedeckte Hallenkirche mit einem Seitenschiff wurde 1890/91 in neugotischen Formen erbaut. Die Plänen lieferte der Baumeister Schwarze aus Mainz, die Bauleitung oblag dem Maurermeister Kögel aus Groß-Bieberau.
Der Grundriss des Gebäudes ist eigentümlich fast in Nordsüdrichtung angeordnet. Ein schlanker Turm mit spitzem Helm wurde über dem Eingang im Nordosten gebaut. Die ehemalige neogotische Innenausstattung ist in den 1950er Jahren vollkommen erneuert worden. Es handelt sich um das einzige historische Kirchengebäude der Gemeinde und ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |