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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das große giebelständige Fachwerkhaus der 1. Hälfte des 19. Jhs. besitzt einen schönen Fachwerkverband. Die unterschiedlichen Ständerabstände ergeben eine spannungsvolle Fassade. Im Giebelfeld drei kleine Dachfenster mit Stichbogen. Schön profilierte Balkenzone. Wegen seiner baukünstlerischen Qualität und seiner dominierenden Lage im Straßenraum ist der Bau als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |