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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das kleine eingeschossige Bauernhaus auf massivem hohen Sockelgeschoss ist symmetrisch betont durch ein großes Zwerchhaus und freie Außentreppe. Es stammt aus der Zeit um 1850 und ist noch weitgehend erhalten. Als Abgrenzung eines kleinen dreieckigen Platzes ist es für den historischen Straßenraum des Dorfes von großer Bedeutung und aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |