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Das große giebelständige Bauernhaus stammt aus der Zeit um 1800 und zeigt einen weitgehend ungestörten Fachwerkverband mit profilierter Balkenzone und einfachem konstruktiven Fachwerk mit Streben. Im Giebelfeld profilierte Fensteröffnungen mit Spitzbogen; z. T. noch die alte Bleiverglasung erhalten. Vor dem Eingang eine große Sandsteinfreitreppe mit Eisengeländer. Wegen seiner dominierenden Lage im Straßenraum Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |