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Innerhalb der Ortslage dominanter Fachwerkbau auf hohem Granitbruchsteinerdgeschoss um 1900. Schöne profilierte Sandsteingewände. Ober- und Dachgeschoss in historisierendem Fachwerk mit Zierformen, gekerbten Schwellen und Balkenköpfen gestaltet. Zur Hofseite ein runder massiver Treppenturm mit geschweifter Haube. Schöne Haustür mit gotischem Sturz und zwei Oberlichtern (vgl. Pfarrhaus, Dieburg). Wegen seiner baukünstlerischen und ortsgeschichtlichen Bedeutung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |